Urteil: Kunde muss fragwürdige "Premium SMS" nicht bezahlen

dedie
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Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat eine Klage des Mobilfunkanbieters E-Plus auf Zahlung eines Entgelts für den Versand und den Empfang von "Premium-SMS" abgewiesen und damit die Kundenrechte gestärkt. Auf das Urteil vom 2. Mai 2006 (Az. 713A C 256/05) hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun hingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil der Streitwert unterhalb der Berufungsgrenze lag


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