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Die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein.
Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt. Demzufolge sind Betreiber nicht verpflichtet, ihre Webforen auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu kontrollieren. Eine solche Pflicht entstehe jedoch, wenn der Betreiber konkret Kenntniss von Rechtsverstößen erlangt. Ansonsten bestehe die Gefahr eines "Schutzvakuums" für den in seinen Rechten Verletzten, da der eigentliche Rechtsverletzer nur schwer ermittelt werden kann.
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