Rene-gad
Moin Zusammen,
ich habe eine Frage, auf die vllt. auch nicht jeder Rechtsanwalt eine eindeutige Antwort geben kann:
Man arbeitet am einen Firmen-PC. Man braucht für Ausüben seiner betribelichen Tätigkeiten ein Hilfsprogramm (z.B. ein Bildbearbetungsprogramm oder Routenplaner für seine geschäftlichen Reisen). Man hat dieses Programm privat erworben und möchte das an seinem Betriebsrechner installieren. Der Netzwerkadministrator verweigert aber ihm seine Erlaubnis aus dem Grund, dass das Program nicht zur Standardausstatung des Arbeitplatzes gehört oder aus einem anderen (frei erfundenen
) Grund.
Wer hat Recht? Gab es schon ähnliche Fälle? Google hat mir in diesem Fall nichts Passendes gefunden.
TIA für Eure Rückmeldungen.
ich habe eine Frage, auf die vllt. auch nicht jeder Rechtsanwalt eine eindeutige Antwort geben kann:
Man arbeitet am einen Firmen-PC. Man braucht für Ausüben seiner betribelichen Tätigkeiten ein Hilfsprogramm (z.B. ein Bildbearbetungsprogramm oder Routenplaner für seine geschäftlichen Reisen). Man hat dieses Programm privat erworben und möchte das an seinem Betriebsrechner installieren. Der Netzwerkadministrator verweigert aber ihm seine Erlaubnis aus dem Grund, dass das Program nicht zur Standardausstatung des Arbeitplatzes gehört oder aus einem anderen (frei erfundenen

Wer hat Recht? Gab es schon ähnliche Fälle? Google hat mir in diesem Fall nichts Passendes gefunden.
TIA für Eure Rückmeldungen.