Keine Anwaltskosten-Rückerstattung bei Spam-Abmahnung

dedie
Zitat:
Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei einmalig unaufgefordert eine Info-Mail verschickt, steht dem Empfänger kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Az. 118 C 142/06). Der Account-Inhaber müsse laut der Entscheidung vielmehr an den Versender eine Rück-Mail schicken und darin um Unterlassen weiterer Reklame-Zusendung bitten.
Auslöser des Rechtsstreits war eine E-Mail mit "Info-Werbung" an einen eBay-Händler, in der eine Anwaltskanzlei über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berichtete. In der Betreffzeile "AGB-Klausel unwirksam – Abmahnung droht" deutete der Absender schon daraufhin, dass sich die Anwälte auf dieses Gebiet spezialisiert hatten und Hilfestellungen bei Abmahnungen anbieten. Eine Einwilligung zum Versand der Reklame hatte der Empfänger nicht gegeben und deshalb seinerseits einen Advokaten eingeschaltet, der die Kollegen kostenpflichtig abmahnte.



Weitere Infos so wie die Quelle
rich20
Zitat:
Der Account-Inhaber müsse laut der Entscheidung vielmehr an den Versender eine Rück-Mail schicken und darin um Unterlassen weiterer Reklame-Zusendung bitten.

Hoffentlich trifft dieses Urteil in Zukunft nicht mal auf alle Infos/Spammails zu. Denn mit der Rücksendung einer Aufforderung, dieses zu unterlassen, bestätigt man ja gleichzeitig, dass diese E-Mailadresse existiert.

Obwohl,- bei Händlern wird diese sowieso schon öffentlich sein.
madball
An den E-Mail Addis sitzt sowieso niemand mehr dran und verschickt die einzeln. bzw. könnte die emails beantworten

Einfach guten SPAM Dienst und gnadenlos löschen ohne zu lesen.