dedie
Zitat: |
Auch wenn Städte und Gemeinden bereits Inhaber der .de-Web-Adresse mit ihrem Namen sind, haben sie einen Anspruch auf die namensidentische Top-Level-Domain .info. Dies hat im September der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. I ZR 201/03, PDF). Schließlich gehe der durchschnittliche Internetbenutzer davon aus, dass es sich bei dieser Kennung um ein Angebot der jeweiligen Stadt handle. Auch das Anbringen eines entsprechenden Links auf der Startseite zur Homepage der Stadt reiche nicht aus.
|
|
Weitere Infos so wie die Quelle