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Nach einer Entscheidung (PDF-Datei) des Landgerichts Köln vom 18. Oktober 2006 haftet der Eigentümer eines Computers für darüber durch Dritte im Internet veröffentlichte Diffamierungen (Az. 28 O 364/06)....
Der Sohn habe sich aufgrund des in seinem PC ohne sein Wissen gespeicherten Passworts Zugang zu dem Internetforum verschaffen können. ............
Die Speicherung von Nutzername und Passwort auf dem Computer stelle sich als willentlicher Beitrag dar, durch den der Beklagte an den von seinem Sohn begangenen Rechtsverletzungen mitgewirkt habe............ |
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Weitere Infos so wie die Quelle