Störerhaftung in Foren: Amtsgericht München widerspricht Landgericht Hamburg

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Das Landgericht Hamburg vertrat in Urteilen bereits mehrfach die Auffassung, dass Forenbetreiber einer sogenannten Störerhaftung nur durch eine Vorzensur entkommen könnten. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil mit dem Aktenzeichen 142 C 6791/08, dessen Urteilsbegründung nun vorliegt, setzt sich das Amtsgericht München mit den vom Landgericht Hamburg zugunsten seiner Rechtsauffassung ins Feld geführten Argumenten auseinander – es kommt aber unter anderem durch eine Grundrechtsberücksichtigung zu dem Schluss, dass solch eine Vorabzensur nur in sehr seltenen Sonderfällen zumutbar sein kann. Sonst, entschied das Münchner Gericht, "würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch 'abgewürgt'". Dadurch würde das Recht auf freie Meinungsäußerung in unangemessener Weise zugunsten von allgemeinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werde.


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