T-Online wegen Speicherung von Flatrate-Kundendaten verklagt

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Ein Nutzer klagt gegen die Praxis seines Providers, Verbindungsdaten von Flatrate-Kunden zu speichern. Die T-Online AG muss in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Darmstadt Stellung dazu nehmen, dass sie IP-Adressen, Einwahlzeiten und Datenmengen ihrer Flatrate-Kunden mehrere Monate lang aufbewahrt. Internet-Provider dürften laut § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz und § 97 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) solche Verbindungsdaten aber nur für Abrechungszwecke speichern. Darauf besteht Holger Voss, Systemadministrator bei einer Versicherung in Münster. Voss, der vor zwei Jahren wegen eines satirischen Beitrags im Telepolis-Forum verklagt worden war, hält die T-Online-Praxis, auch die Daten der pauschal abgerechneten Flatrate-Nutzer zu speichern, für illegal.

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