Kein Auskunftsrecht für Plattenlabel auf Herausgabe von Provider-Kundendaten

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Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden und damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg kassiert.

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Aber wie Heise richtig anmerkt: Die Gesetzesänderung ist schon so gut wie beschlossen. unglücklich