c't zum Recht für Webseitenbetreiber

MobyDuck
In der aktuelle c't werden die häufigsten Rechtsfragen zu Webseiten kurz zusammengefasst (vgl. c't 20/05, S. 186) Beruhigend finde ich, dass der Verfasser des Artikels die Dinge genauso sieht wie wir:

Impressum

Streitpunkt unter den Juristen ist nach wie vor, wer ein Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste" ist. Ein solcher Anbieter (= Betreiber einer Seite) ist nämlich zur Führung eines Impressums verpflichtet. Häufig wird der Fehler gemacht, dass "geschäftsmäßig" mit "gewerblich" verwechselt wird. Geschäftsmäßig ist für Juristen jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Danach ist praktisch jede Website "geschäftsmäßig" und muss ein Impressum führen. Es kann theoretisch sein, dass das eine oder andere Amtsgericht dies in Ausnahmefällen einmal anders sieht, aber das Weglassen des Impressums ist zumindest äußerst fahrlässig.

Disclaimer

Disclaimer sind rechtlich völlig überflüssig. Das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Mit etwas Pech sind sie sogar schädlich, da das Gericht aus dem Vorhandensein des Disclaimers herleiten kann, dass der Betreiber über Unrechtsbewusstsein verfügt. Nach Auffassung des c't-Juristen schadet es nichts, im Impressum ein paar Worte über das eigene Urheberrecht oder den Umgang mit personenbezogenen Daten zu verlieren. Ich persönlich finde auch den Hinweis auf die Schadensminderungspflicht für den Fall etwaiger Abmahnungen sinnvoll.

Links

Links sind wesentlich für das Internet. Das Setzen von Links ist daher erlaubt. Der BGH hat in der "Paperboy-Entscheidung" klargestellt, dass durch das Setzen von Links nicht in Urheberrechte etc. eingegriffen wird. Das Verlinken auf rechtswidrige Seiten ist natürlich verboten. Dies gilt (zumindest für private Betreiber) auch bei Links auf Seiten, die mittelbar rechtswidrig sind, z.B. weil sie Tools zum Aushebeln von Kopierschutz anbieten.

Haftung für Inhalte

Es kommt darauf an, ob es sich um eigene oder fremde Inhalte handelt. Für eigene Inhalte haftet man immer, für fremde Inhalte (z.B. Forenbeiträge) ab Kenntnis. Sobald dem Seitenbetreiber rechtswidrige Inhalte bekannt sind, ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu entfernen. Das ist immer so, ganz egal, was im Disclaimer steht.

Fremde Grafiken und Texte

Hier wird es schwierig. Es kommt darauf an, ob es sich um Werke im Sinne des UrhG handelt. Da dies für einen Laien nur schwer einzuschätzen ist, sollte immer um Erlaubnis gefragt werden. Aber auch bei Vorliegen der Erlaubnis gibt es eine böse Falle: Es kann nämlich sein, dass derjenige, der die Erlaubnis erteilt hat, selbst nicht Urheber ist. Man sollte daher nicht nur um Erlaubnis fragen, sondern auch um Bestätigung bitten, dass der Übergeber Schöpfer des Werkes ist.

Erlaubt ist bei Texten ein Zusammenfassen mit eigenen Worten mit Quellenangabe (also, was ich hier gerade mache). Auch gegen wörtliche Zitate von Textausschnitten mit entsprechendem Link ist meines Erachtens nichts einzuwenden.

Haftende Personen

Normalerweise haften der Eigentümer laut RIPE und der im Impressum genannte Verantwortliche. Sind diese nicht greifbar, dann wird es schwierig. Nach Meinung einiger Gerichte können dann unter Umständen auch der Admin-C oder andere Personen haften. Dies wird jedoch bei privaten Websites selten praktisch.