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Geschrieben von MobyDuck am 15.04.2005 um 10:24:

  Abmahnungen - das leidige Thema

Jetzt befasst sich auch die PCWelt mit dem Thema missbräuchlicher Abmahnungen:
http://www.pcwelt.de/news/online/109803/index1.html

Kommentar:
Das ist alles richtig, was da steht, nur hat man nichts davon. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Rechtsmissbrauch der Abmahnung vorliegt. Das bedeutet, dass der betroffene Seitenbetreiber selbst zum Anwalt gehen muss. Das kostet. Wenn es dann der Anwalt auf einen Prozess ankommen lässt und man das Pech hat zu verlieren, dann ist für einen Normalverdiener das Thema Urlaubsreise für die nächsten Jahre erstmal gegessen. Rechtschutzversicherungen treten in aller Regel nicht ein. Also was bleibt von dem Bericht? Werbung für eine Rostocker Anwaltskanzlei.



Geschrieben von Vimes am 15.04.2005 um 13:30:

  RE: Abmahnungen - das leidige Thema

Was mich in meiner Meinung bestätigt, daß die Artikel der PCW häufig ein klein wenig mehr Recherche vertragen könnten... höflich formuliert...

MfG
Vimes



Geschrieben von MobyDuck am 15.04.2005 um 14:16:

 

Na ja, oder dass man die Trennung zwischen Reklame und redaktionellem Beitrag nicht immer ganz ernst nimmt.



Geschrieben von Vimes am 15.04.2005 um 14:20:

 

Das würde bedeuten, daß die das mit Absicht machen? Für so schlau halte ich sie ehrlich gesagt nicht... fröhlich

MfG
Vimes



Geschrieben von MobyDuck am 15.04.2005 um 14:28:

 

Die sind nicht so blöd wie du - vielleicht ? - denkst. Das Modell ist doch ganz einfach:

Anwalt schreibt ein paar Sätze zur Abmahnerei, die sich übrigens fast wortwörtlich auch auf seiner Homepage finden. PC-Welt veröffentlicht dies, natürlich mit Link auf die Homepage des Anwalts. Prima Reklame, also weiß der geneigte Leser schon mal, an wen er sich zu wenden hat, wenn hm eine Abmahnung ins Haus flattert. Der Anwalt bedankt sich wiederum damit, dass das PCW-Banner auf seiner Seite steht. Eine Hand wäscht die andere...



Geschrieben von dedie am 15.04.2005 um 14:44:

 

hmh Ich glaub wenns ums liebe Geld geht sind selbst bei PCW ein paar schlaue Köpfe zu finden. großes Grinsen



Geschrieben von Vimes am 15.04.2005 um 14:56:

 

Lieber wäre mir, sie sind doof als berechnend... motz naja, auf anderen Gebieten bleibe ich bei meiner Einschätzung... ich habe da z.B. so einen "Firewall"-Artikel im Hinterkopf...

MfG
Vimes



Geschrieben von MobyDuck am 15.04.2005 um 15:43:

 

Doch nochmal zurück zum Thema:

Habe schon einige von diesen Abmahnungen gesehen. Die meisten waren allgemein formulierte Textbausteine, in die 1, 2 Sätze Bezug zum konkreten Fall reindiktiert wurden. Besonders pfiffige Kanzleien lließen die Dinger nicht nur von einem Anwalt, sondern dazu auch noch von einem Patentanwalt unterschreiben. Eine Unterschrift mehr und simsalabim hat man doppelte Gebühren.

Als Betroffener sollte man immer auf Vorlage einer schriftlichen Vollmacht bestehen. Oft genug kommen dann bitterböse Briefe mit wüsten Drohungen - nur die Vollmacht kommt nicht. Dann ist das Ding eh erledigt. großes Grinsen

Ist natürlich für einen Laien schwer abzuschätzen. Wichtig ist eben zu wissen, dass Rechtschutzversicherungen in aller Regel nicht eintreten, vgl. § 3 Ziff.2 d) Allgemeine Rechtschutzbedingungen. D. h. die Beratung durch einen Anwalt zahlt man aus eigener Tasche und wenn man einen Prozess verliert, wird's richtig teuer. Diesen Hinweis vermisse ich etwas in dem Artikel des Herrn Kollegen Richard, der natürlich auch gerne Geld verdienen möchte. Aber es kommt noch besser:

Zitat:
Deuten mehrere Punkte auf eine missbräuchliche Abmahnung hin, braucht er weder eine Unterlassungserklärung abzugeben noch Anwalts- oder Abmahnkosten zu zahlen.
.

Das ist so nicht ganz richtig. Er vergisst, dass man im außergerichtlichen Bereich den eigenen Anwalt grundsätzlich selbst zahlen muss. Offenbar befürchtet der Advokat, dass die Leute aus Angst vor den Kosten die Abmahnung bezahlen, ohne ihn umsatzmäßig an diesem Unglück zu beteiligen.

Wir sollten einfach darauf achten, dass es hier nichts zum Abmahnen gibt.