Dedies-Board (https://www.dedies-board.de/wbb2/index.php)
- Allgemein (https://www.dedies-board.de/wbb2/board.php?boardid=9)
-- PC-Recht (https://www.dedies-board.de/wbb2/board.php?boardid=22)
--- Bundesverfassungsgericht: Domain steht bürgerlichem Namensträger zu (https://www.dedies-board.de/wbb2/thread.php?threadid=1639)


Geschrieben von dedie am 16.09.2006 um 17:35:

  Bundesverfassungsgericht: Domain steht bürgerlichem Namensträger zu

Zitat:
Bereits Mitte 2003 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Privatmann die mit seinem Familiennamen identische Web-Adresse zusteht und er Dritten, die einen anderen Namen tragen, die Benutzung untersagen kann (Az. I ZR 296/00). Dies hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az. 1 BvR 2047/03). Der Anspruch bestehe auch dann, wenn der Domain-Inhaber unter einem Pseudonym auftritt, das wortgleich mit der reservierten Internet-Adresse ist.


Weitere Infos so wie die Quelle



Geschrieben von cronos am 17.09.2006 um 15:22:

 

Tja, dumm gelaufen für den guten Anwalt. Siehe auch hier: Streit gewonnen, Domain verloren