Nach fast drei Jahren hat es Holger Voss geschafft: In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen. Damit wird ein Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig, wonach der Provider verpflichtet ist, die IP-Adresse des Münsteraners zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird. .....
Wie die vorigen Urteile auch, gilt die Entscheidung des BGH nur für den Vertrag zwischen T-Online und Holger Voss. Um auch andere T-Online-Kunden zu einer Klage zu bewegen, hat Holger Voss in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer den Text einer Musterklage erarbeitet und stellt diesen auf seiner Homepage zur Verfügung.
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