Geschrieben von dedie am 19.04.2005 um 21:27:
Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung
Das Landgericht Düsseldorf hat seine einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005 gegen den Betreiber der Pseudo-Suchmaschine Das-Web.net bestätigt, in welcher es die Kopplung einer Marke mit AdSense-Anzeigen für Wettbewerber des Markeninhabers untersagte (AZ: 2a O 10/05). Peter Zinke hatte die Verfügung gegen eine Seite erwirkt, auf der oben und unten seine geschützte Marke "ALADON Peter Zinke" und seine Branche (Vermittlung von privaten Krankenversicherungen) genannt wurden. Dazwischen standen mehre Anzeigen von Mitbewerbern Zinkes, die auf deren Webseiten verlinkten. Die Verknüpfung zu Zinkes Seite erfolgte erst weiter unten auf der Seite.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem Verstoß gegen Paragraf 15 Abs. 2 Markengesetz. Demnach bestehe aufgrund der Ähnlichkeit der Tätigkeitsbereiche der aufgeführten Mitbewerber und der Kennzeichnungskraft des Markennamens eine Verwechslungsgefahr und somit Anspruch auf Unterlassung. Wegen der ungeordneten und nicht gleichwertigen Aufzählung der Dienstleister, widersprachen die Richter dem Argument des Beklagten, es handle sich bei seiner Seite um eine Art Branchenbuch.
Das-Web.net ist nicht die einzige Pseudo-Suchmaschine, die Inhalte aus dem Open Directory Project kopiert, um sie dann mit AdSense-Anzeigen von Google zu verbinden. Das Urteil könnte diese Praxis etwas eindämmen. (ad/c't)
QUELLE
Geschrieben von numbers am 30.04.2015 um 17:56:
Musste mich kürzlich mit einem ähnlichen Problem rumschlagen. Konkret ging es um eigentlich so ziemlich das gleiche. Nur bei Facebook. Da hatte tatsächlich eine Konkurrenzseite Werbung für sich gebucht. Allerdings mit meiner Marke. Die auch eingetragen ist etc. War dann beim Anwalt, der eine Abmahnung geschickt hat. Unterlassungserklärung dazu und die Gebühr hat er brav bezahlt. Er konnte nachweisen, dass er es noch nicht lang gemacht hat und so ist es nicht allzu teuer geworden. Somit ist auch kein allzu großer Schaden aufgetreten, auch wenn der natürlich nur schwer bezifferbar gewesen wäre und das endlose Debatten nach sich gezogen hätte.
Wer sowas entdeckt und selber abmahnen möchte, kann übrigens auf
so ein Muster für eine Unterlassungserklärung zurückgreifen. Ich würde aber trotzdem den Gang zum Anwalt empfehlen.