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Geschrieben von dedie am 21.04.2005 um 17:31:

  Streit um Telefonrechnung: Telekom muss Einzelverbindungen beweisen

Zitat:
Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Deutschen Telekom gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).


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