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Geschrieben von MobyDuck am 25.04.2005 um 16:30:
CDU/CSU fordert strengeres Urheberrecht
Die derzeitige Rechtslage geht der CDU/CSU noch nicht weit genug:
Zitat: |
Auch drängt die CDU/CSU auf den von der Musikindustrie geforderten Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegen Internet Provider. Rechteinhaber sollen so in die Lage versetzt werden, Personen aufzuspüren, die ihre Urheberrechte im Internet verletzen.(...) Ein alleiniges zivilrechtliches Vorgehen, um einen materiellen Schaden ersetzt zu bekommen, bleibe somit verwehrt, kritisiert Krings, |
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Quelle
Kommentar:
Ich halte diese Forderung für verfassungswidrig.
Ausschließlich für die Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche ist die bloße Auskunft des Providers wertlos. Der Betroffene müsste in einem Zivilprozess nur behaupten, nicht er sondern jemand anders habe die Files runtergeladen und er habe hiervon nichts gewußt. Nur durch weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, etwa durch Beschlagnahme des PC wird auch der Schadensersatzanspruch "dicht". Es geht also nicht nur um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten (und darum geht es bei dem Auskunftsanpruch) zum Zwecke der Strafverfolgung steht jedoch nur dem Staat zu und nicht der Musikbranche.
Die Begründung des Herrn Krings ist daher etwas scheinheilig.
Geschrieben von Bishop am 25.04.2005 um 17:21:
Zitat: |
Der Betroffene müsste in einem Zivilprozess nur behaupten, nicht er sondern jemand anders habe die Files runtergeladen und er habe hiervon nichts gewußt. |
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ACK.
Einen PC kann man nicht "verknacken", und wer ihn bedient hat, ist im Zweifel (noch) nicht zu beweisen.
Geschrieben von MobyDuck am 25.04.2005 um 17:35:
Eben. Deshalb gibt's ja in aller Regel eine Hausdurchsuchung, um den Sack zu zu machen. Also läuft es dann darauf hinaus, dass die Musikbranche die Namen abfragt, außergerichtlich Schadensersatz fordert und für den Fall, dass nicht gezahlt wird, mit Anzeige droht. Das bringt es dann aber auch nicht mehr, bis dahin sind die CDs und die HDD in der Müllverbrennung. Also wird man gleich Strafanzeige erstatten, in der Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft die nötigen Fakten beschafft. Für beide Alternativen ist es nicht nötig, Privaten Rechte einzuräumen, die ihnen nicht zustehen.