News des 20./21. August 2005
Letzte Woche erwischte es auch 3DCenter - wir bekamen Post von der Musikindustrie bzw. von der von dieser beauftragten Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf, welche u.a. auch durch den Rechtsstreit der Musikindustrie gegenüber dem Heise-Verlag bezüglich des Falls SlySoft/AnyDVD bekannt sein dürfte. In diesem Fall gelangte die bundesdeutsche Rechtssprechung bis dato an jenen Punkt, daß die Berichterstattung über jenes in Deutschland nicht legale Programm zwar mit dem Recht auf Pressefreiheit gedeckt sei, der reine Link auf den Hersteller jedoch das Finden dieses Programmes im Netz laut Ansicht des Landgerichts Münchens "um ein vielfaches bequemer macht und damit die Gefahr von Rechtsgutsverletzungen erheblich erhöht" ...
... Diese Rechtssprechung mag zwar etwas seltsam erscheinen, schließlich läßt sich AnyDVD auch ohne direkten Link zum Hersteller durch eine simple Suchmaschinen-Eingabe problemlos finden, hat aber auch seine Vorteile: Wären die Richter auf diesen Punkt der problemlosen Erreichbarkeit auch ohne direkten Link eben mittels Suchmaschinen eingegangen, hätten die Richter eventuell auch die komplette Berichterstattung bzw. zumindestens die Namensnennung jenes Programms (bzw. weiterer in Deutschland nicht legaler Software) untersagen müssen. Somit gilt derzeit - bis in eventuellen Berufungsverfahren andere Urteile gefällt werden - folgende einfache Regel: Berichterstattung inklusive Namensnennung ist in Ordnung, Links zum Hersteller bzw. zu Download-Adressen nicht ...
... Im Zuge dieser Regelung wurde die bekannte Münchner Anwaltskanzlei dann auch kürzlich noch in anderer Angelegenheit aktiv: Links auf den russischen Online-Musikshop AllofMP3, wir hatten ebenfalls berichtet. Auch hier wurde wieder der Heise-Verlag angeschrieben, sowie diverse andere Verlage und Webseiten - und letzte Woche kam nun auch bei uns ein entsprechendes Schreiben an (Anwaltsschreiben als PDF). Interessanterweise ordnete uns die Anwaltskanzlei Waldorf nicht unter diejenigen Deliquenten ein, welche gleich eine kostenpflichtige Abmahnung im "Wert" von 3980 Euro bekamen, sondern wir bekamen erst einmal nur eine höfliche Aufforderung, einen Link auf AllofMP3 aus unserem News-Archiv zu entfernen ...
... Dem sind wir natürlich (schon vor einigen Tagen) nachgekommen, schließlich lohnt sich ein Rechtsstreit in diesem Punkt aus zweierlei Gründen nicht: Erstens einmal fetzt sich derzeit wie erwähnt schon der Heise-Verlag mit der Musikindustrie um die Zulässigkeit von Direktlinks, hier kann man schlicht abwarten, was dabei noch herauskommt. Und zweitens dürfte AllofMP3 für unsere Leser auch ohne einen direkten Link problemlos erreichbar sein, noch dazu wo die entsprechende URL keine Abweichung zum Namen der Webseite aufweist
. Zu AllofMP3 gilt an dieser Stelle allgemein hinzuzusagen, daß dieses Angebot zwar in Deutschland keine Lizenz für den Online-Musikvertrieb besitzt, in Russland jedoch vollkommen legal ist ...
... Natürlich bietet AllofMP3 seine Dienste über das Internet auch in Deutschland an - doch dies entspricht schließlich der generellen Struktur des Internets und ist nicht der Fehler von AllofMP3. Zudem ist es noch nicht einmal sicher geklärt, ob Musikkäufe deutscher Nutzer bei AllofMP3 wirklich als "illegal" zu betrachten sind. Laut deutschem Recht gilt bei Internetgeschäften nämlich der Serverstandort als der Abwicklungsort für alle Transaktionen - und da im Fall von AllofMP3 der Server in Russland steht, gilt letztlich für den Kauf womöglich allein russisches Recht, ganz egal von welchem Kontinent der Musikkäufer letztlich kam ...
... Aber wahrscheinlich ist gerade deswegen AllofMP3 (und ähnliche Dienste) für die deutsche Musikindustrie so gefährlich: Das reine Angebot dieser ausländischen Online-Musikshops mag hierzulande pro forma illegal sein, wenn ein deutscher User diese Dienste jedoch tatsächlich zum Musikkauf nutzt, findet das Geschäft dann faktisch im Ausland statt und liegt damit außerhalb deutscher Rechtssprechung - womit der daraus letztlich resultierende Zustand (User hat seine Musik) auch in Deutschland legal sein dürfte, da direkt in Deutschland kein Gesetz durch in Deutschland ansässige Personen oder Firmen gebrochen wurde. Nun gut, die Globalisierung ist ja in aller Munde, aber wenn es einmal zum Vorteil der Normalbürger wäre, darf es natürlich nicht sein, liebes deutsches Musikkartell?! ... Diskussion zum Thema bitte in unserem Forum - Spendenangebote sind im übrigen definitiv nicht vonnöten, da wir ja keine kostenpflichtige Abmahnung erhalten haben |
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