Geschrieben von dedie am 15.06.2005 um 18:10:
Gericht stoppt automatische Vertragsumstellung bei T-Online
Das Landgericht Hamburg hat der T-Online International AG in einer einstweiligen Verfügung untersagt, für DSL-Kunden mit bestimmten Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist einzuführen, ohne sie ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren. Geklagt hatte T-Online-Konkurrent Freenet.de, der darin ein wettbewerbswidriges Verhalten sah. T-Online kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations-und Mehrwertdiensten (VATM) meint, die Entscheidung des Gerichtes bestätige die Auffassung des Branchenverbandes, "dass eine derartige versteckte Vertragsverlängerung unzulässig und darum zurückzunehmen" sei. "In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Das Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens könne nicht nur für die Kunden selbst nachteilig sein, sondern erheblich den Wettbewerb insgesamt beeinträchtigen.
T-Online hatte im Mai seinen Kunden per E-Mail die Einführung einer Vertragslaufzeit von einem Jahr zum 1. Juli angekündigt. Dieses Vorgehen ist unter anderem bei Verbraucherschützern auf Kritik gestoßen, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erteilte T-Online eine Abmahnung. (anw/c't)
QUELLE
Geschrieben von Merlin am 16.06.2005 um 15:59:
Sorry wegen meiner nun Folgenden Wortwahl :)
Immer druff uf die Hole Nus . Ich hab auch die Schnautze voll vom Rosar Riesen .
Auch wenn es ein Tochterunternehemn ist um das es sich hier Handelt die Forgehensweisse ist und bleibt immer die Gleich .
Deswegen verweisse ich hiermit auf meinen 2 Satz
und füge dem nichts mehr hinzu