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Geschrieben von dedie am 30.03.2005 um 19:11:

  Telefonkunden können bei fehlendem Prüfbericht Zahlung verweigern

Sobald ein Kunde Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat, kann er vom Anbieter einen entsprechenden Prüfbericht verlangen. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Dies hat das Amtsgericht (AG) München nunmehr entschieden (Az. 163 C 40564/04). Auch aufgelaufene Kosten durch unbemerkte Dialer müssen in bestimmten Fällen nicht beglichen werden.

Weiter gehts bei Heise



Geschrieben von MobyDuck am 30.03.2005 um 19:47:

 

Interessante Entscheidung!
Aber Vorsicht: Es wäre töricht, im Streitfall mit der Telekom von vornherein die Zahlung ganz zu verweigern. Dann stellt nämlich die Telekom ratzfatz das Telefon ab und man hat Ärger ohne Ende. Besser ist folgendes:

Ist nur ein Teil der Rechnung streitig, den unstreitigen Teil zahlen und sofort gegen den Rest Einspruch einlegen (schriftlich, vorab im T-Shop per Fax absenden, kostet nix.)

Oder man zahlt ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung und legt Einspruch ein. So hat es auch der Kläger in dem "Heise-Fall" gemacht.