Geschrieben von MobyDuck am 21.07.2005 um 21:31:
Vielen Dank für den Link auf den Beitrag, hatte ich bei Heise überlesen.
Die Schriftsätze finde ich hochinteressant, aber auch typisch: Da wird auf juristisch höchstem Niveau ganz viel Papier verbraucht. Die Mandantschaft sagt boah, aber letztendlich geht es um eine ganz profane Frage:
Kann der gemeine und interessierte Internet-User ohne große Verrenkungen die Homepage der Fa. Schleisofft ansurfen, auch wenn in dem Bericht nicht
w*w.schleisofft.com stünde?
Geschrieben von dedie am 28.07.2005 um 19:16:
Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt
Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandesgericht (OLG) München das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist es heise online weiterhin erlaubt, über Software zu berichten, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann. Das Setzen eines Hyperlinks zur Homepage eines Herstellers dieser Software bleibt dem Online-Dienst weiterhin untersagt.
Weiter gehts bei
Heise