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Geschrieben von dedie am 21.07.2005 um 18:15:

cool Dokumentation: Heise versus Musikindustrie

Zitat:
Wie darf ein Presseorgan über Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen berichten? Ist es gestattet, in Online-Artikeln Links zum Hersteller dieser Software zu setzen? In einem Berufungsverfahren des Heise Zeitschriften Verlags gegen die Musikindustrie wird das Oberlandesgericht München diese Fragen zu entscheiden haben. heise online dokumentiert anhand von Originalschriftsätzen der beiden beteiligten Parteien den aktuellen Stand. Wir haben in den Dokumenten teilweise Schwärzungen vorgenommen und URLs unkenntlich gemacht.


Weiter gehts hier



Geschrieben von MobyDuck am 21.07.2005 um 21:31:

 

Vielen Dank für den Link auf den Beitrag, hatte ich bei Heise überlesen. top

Die Schriftsätze finde ich hochinteressant, aber auch typisch: Da wird auf juristisch höchstem Niveau ganz viel Papier verbraucht. Die Mandantschaft sagt boah, aber letztendlich geht es um eine ganz profane Frage:

Kann der gemeine und interessierte Internet-User ohne große Verrenkungen die Homepage der Fa. Schleisofft ansurfen, auch wenn in dem Bericht nicht w*w.schleisofft.com stünde? Augen rollen



Geschrieben von dedie am 28.07.2005 um 19:16:

Update Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt

Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandesgericht (OLG) München das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist es heise online weiterhin erlaubt, über Software zu berichten, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann. Das Setzen eines Hyperlinks zur Homepage eines Herstellers dieser Software bleibt dem Online-Dienst weiterhin untersagt.

Weiter gehts bei Heise