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----- WGA bereits geknackt (https://www.dedies-board.de/wbb2/thread.php?threadid=682)
Geschrieben von MobyDuck am 29.07.2005 um 22:04:
WGA bereits geknackt
Zitat: |
Es dauerte gerade einmal 24 Stunden, bis die neue Microsoft-Echtheitsüberprüfung Hackern zum Opfer fiel und geknackt wurde. Mit erschreckend banalen Mitteln ist es nach einem Bericht eines Webblogs demnach möglich, die Lizenzprüfung auszuhebeln: Es genügt, vor dem Aufruf der Windows-Update-Seite, einen einfachen JavaScript-Befehl in die Adresszeile des Internet Explorers einzugeben und zu bestätigen |
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Das Netz meldet's überall, auch bei freenet
Hab zwar eine rechtschaffen (mit-)erworbene XP (H)-Version, aber den hier kann ich mir trotzdem nicht verkneifen:
Geschrieben von Vimes am 29.07.2005 um 22:49:
RE: WGA bereits geknackt
Da in einem anderen Board die Befürchtung aufkam, das liefe genauso wie mit der Anleitung zum Umgehen eines Kopierschutzes, weiß jemand, ob MS da etwas machen könnte?
Mir fehlt da irgendwie die rechtliche Grundlage für, beim Kopierschutz is' ja klar...
MfG
Vimes
Geschrieben von dedie am 29.07.2005 um 22:53:
Ist zwar auch nicht so 100% was das rechtliche anbetrifft aber was genaueres hab ich im moment auch nicht zur hand.
Zitat: |
Die Umgehungsmöglichkeiten sind auch Microsoft klar -- und so ist es kein Wunder, dass der Konzern offenbar kaum ernsthafte Anstrengungen unternommen hat, die Überprüfung umgehungssicher zu gestalten. Schon als die Prüfung noch freiwillig war, wurden die ersten Tricks zum Umgehen bekannt.
Microsoft will aber mit dem WGA-Programm vor allem Händlern auf die Spur kommen, die ihren nichtsahnenden Kunden Lizenzen verkaufen, die nach Ansicht von Microsoft illegal sind |
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QUELLE
Geschrieben von MobyDuck am 29.07.2005 um 23:13:
Einschlägig sind die §§ 69a ff UrhG.
Insbesondere § 69c, subsumieren wir mal die Umgehung der WGA:
dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung? Nö.
Übersetzung etc: Nee
Verbreitung des Originals: Nicht wirklich
drahtgebundene oder drahtlose Wiedergabe: Passt auch nicht so richtig
Also, mit § 69c UrhG kommen wir nicht weiter
Vielleicht § 95a
"Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken."
Nee. Die technische Maßnahme besteht darin, mal zu gucken, ob ich in die Datenbank passe.
Ghostrider sieht Gespenster.
Geschrieben von dedie am 29.07.2005 um 23:16:
[OT]
Zitat: |
Original von MobyDuck
Ghostrider sieht Gespenster.
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Das ist doch nix neues
[/OT]
Geschrieben von Vimes am 29.07.2005 um 23:17:
Das dachte ich mir schon fast, ja... zumal laut dedies Link damit MS in erster Linie verhindern will, daß Kunden betrogen werden (im Klartext: etwas bezahlen, ohne daß MS daran einen Anteil erhält. Die Jungs sind echte Samariter...)
MfG
Vimes
Geschrieben von MobyDuck am 29.07.2005 um 23:41:
Ok, war eben etwas polemisch, habe den Thread auch gelesen. Mit etwas Phantasie könnte man schon konstruieren, dass das Verlinken auf Seiten, die den "Workaround" anbieten, rechtswidrig ist. Aber nicht mit der dort angebotenen Begründung, sondern z.B. mit der Überlegung, dass dadurch das rechtswidrige Kopieren geschützter Inhalte begünstigt wird.
Geschrieben von Vimes am 29.07.2005 um 23:43:
Du spielst darauf an, daß man sich Patches in der Regel laut MS nicht kopieren darf, sondern für jeden Rechner einzeln ziehen muß? Die haben echt einen an der Klatsche...
Aber Dein Ansatz klingt irnkwie logisch. Er gefällt mir nur nicht...
MfG
Vimes
Geschrieben von MobyDuck am 29.07.2005 um 23:47:
Nee. Das Anwenden des Patches halte ich nicht für problematisch. sondern nur die Verbreitung, wie es geht.
Geschrieben von Vimes am 29.07.2005 um 23:55:
Ja, das hatte ich schon verstanden. Ich erspare Dir einen Versuch, zu erklären, was ich gemeint habe, der ging hier gerade in die Hose
MfG
Vimes
Geschrieben von MobyDuck am 29.07.2005 um 23:57:
Habe deine Aussage noch 3x gelesen und jetzt verstanden. So kann man's sagen.
Geschrieben von Nevok am 30.07.2005 um 12:35:
Ich habe diese WGA gestern mal anhand des Media Players 10 ausprobiert. Unter einem Konto mit eingeschränkten Rechten bricht die Authentifizierung mit einer Fehlermeldung ab. Man muß also die Authentifizierung unter einem Admin-Konto vornehmen.
Die Authentifizierung hat bei mir geklappt, ich habe also eine rechtmäßig erworbene Version von Windows XP.
Geschrieben von MobyDuck am 30.07.2005 um 13:56:
Glückwunsch! Hätte dich auch nicht für nen Raubkopierer gehalten.
Dass die Authentifizierung nur als Admin klappt, ist irgendwie logisch. Es bringt ja nichts, wenn MS kein "OK" in die Registry stempeln kann.