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--- Nazi-Seiten: Verwaltungsgericht Köln bestätigt Sperrungsverfügung (https://www.dedies-board.de/wbb2/thread.php?threadid=74)


Geschrieben von MobyDuck am 31.03.2005 um 20:38:

  Nazi-Seiten: Verwaltungsgericht Köln bestätigt Sperrungsverfügung

Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf hat eine weitere juristische Hürde genommen: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem am heutigen Donnerstag bekannt gegebenen Urteil (Aktenzeichen 6 K 7151/02) die Klage eines Kölner Providers gegen die Verfügung zurückgewiesen. Die Bezirksregierung hatte im Jahr 2002 über 80 Provider mit Sitz in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, zwei nationalsozialistische Webseiten zu sperren, die in den USA gehostet werden.

Weiter bei Heise

Da sich die Sperrungsverfügung gegen nationalsozialistische Seiten richtet, hört sich dies zunächst gut an. Allerdings tun sich Probleme auf: Man kann die Provider auch als reine Übermittler von Daten ansehen, die zu Sperrungen nicht verpflichtet wären. So sah das z.B. der Bundesgerichtshof im Telefon-Bereich bei sittenwidrigen 0190er-Nummern. Es besteht daher die Gefahr, dass bei Telefon und Internet mit zweierlei Maß gemessen wird.

Mal ganz abgesehen davon, dass diese "Sperren" mit minimalem Aufwand zu umgehen sind.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Jetzt darf sich das Oberverwaltungsgericht mit der Geschichte befassen. Schätze mal, in ca. 2 Jahren geht's weiter.



Geschrieben von Vimes am 02.04.2005 um 22:33:

  RE: Nazi-Seiten: Verwaltungsgericht Köln bestätigt Sperrungsverfügung

Zitat:
Original von MobyDuck
Mal ganz abgesehen davon, dass diese "Sperren" mit minimalem Aufwand zu umgehen sind.


Ja, z.B. indem man einen Proxy im Ausland aufsetzt und die strafrechtlich relevanten Inhalte dann über diesen laufen läßt.

Aber es zeigt wenigstens guten Willen. Insofern bin ich schon dafür...

MfG
Vimes



Geschrieben von MobyDuck am 02.04.2005 um 23:44:

 

Zitat:
Aber es zeigt wenigstens guten Willen. Insofern bin ich schon dafür


Hmm, möchte ich so nicht stehen lassen. Man muss abwägen zwischen dem ordnungsrechtlichen Ziel und mal flapsig gesagt den "rechtliche Kosten".

Einen einleuchtenden Grund für die unterschiedliche Behandlung von Telefon-Providern und Internet-Providern sehe ich nicht. Der gute Wille ist ja sympathisch, aber der Preis ist zu hoch. Weil die Weichen in die falsche Richtung gestellt werden.



Geschrieben von Vimes am 02.04.2005 um 23:48:

 

Zitat:
Original von MobyDuck
Weil die Weichen in die falsche Richtung gestellt werden.


Ah, Du denkst weiter als ich, in dem Sinne "Ausweitung auf beliebiges, mißliebiges Gedankengut". Guter Punkt...

MfG
Vimes



Geschrieben von MobyDuck am 03.04.2005 um 00:09:

 

Genau. Das ist ein Punkt. So ein Urteil muss mit allgemeingültigen juristischen Regeln begründet werden, die dann auf den zu entscheidenden Einzelfall angewandt werden. Angenommen, das Urteil hat bis zum Bundesverwaltungsgericht Bestand, dann steht fest, dass die Provider unter bestimmten Voraussetzungen zu Sperrungen gezwungen werden können. Und was kommt dann als nächstes dran? Ich meine, diese Beschränkung steht in keinem Verhältnis zum Erfolg. Hast ja gesagt, wie einfach die Umgehung funktioniert. Nen Proxy vorzuschalten schafft jeder.

Weiter ist das Urteil aus Sicht der Provider nicht akzeptabel. Die Sperrung kostet Geld und warum die Ungleichbehandlung gegenüber dem Telefon? Zumal die Telefon-Provider an den 0190- Diensten auch noch kräftig mitverdienen.

Meiner Meinung nach ist das ein Urteil für die Gallerie. Alle rufen "da capo", weil es ja um diesen unsäglichen Gary Lauck geht.