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Zum Ende der Seite springen Abmahnungen - das leidige Thema
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MobyDuck
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Abmahnungen - das leidige Thema Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Jetzt befasst sich auch die PCWelt mit dem Thema missbräuchlicher Abmahnungen:
http://www.pcwelt.de/news/online/109803/index1.html

Kommentar:
Das ist alles richtig, was da steht, nur hat man nichts davon. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Rechtsmissbrauch der Abmahnung vorliegt. Das bedeutet, dass der betroffene Seitenbetreiber selbst zum Anwalt gehen muss. Das kostet. Wenn es dann der Anwalt auf einen Prozess ankommen lässt und man das Pech hat zu verlieren, dann ist für einen Normalverdiener das Thema Urlaubsreise für die nächsten Jahre erstmal gegessen. Rechtschutzversicherungen treten in aller Regel nicht ein. Also was bleibt von dem Bericht? Werbung für eine Rostocker Anwaltskanzlei.
15.04.2005 10:24 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf

Vimes Vimes ist männlich
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RE: Abmahnungen - das leidige Thema Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Was mich in meiner Meinung bestätigt, daß die Artikel der PCW häufig ein klein wenig mehr Recherche vertragen könnten... höflich formuliert...

MfG
Vimes


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15.04.2005 13:30 Vimes ist offline E-Mail an Vimes senden Beiträge von Vimes suchen Nehmen Sie Vimes in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vimes in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Vimes: jesusrettet

MobyDuck
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Na ja, oder dass man die Trennung zwischen Reklame und redaktionellem Beitrag nicht immer ganz ernst nimmt.
15.04.2005 14:16 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf

Vimes Vimes ist männlich
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Das würde bedeuten, daß die das mit Absicht machen? Für so schlau halte ich sie ehrlich gesagt nicht... fröhlich

MfG
Vimes


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MobyDuck
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Die sind nicht so blöd wie du - vielleicht ? - denkst. Das Modell ist doch ganz einfach:

Anwalt schreibt ein paar Sätze zur Abmahnerei, die sich übrigens fast wortwörtlich auch auf seiner Homepage finden. PC-Welt veröffentlicht dies, natürlich mit Link auf die Homepage des Anwalts. Prima Reklame, also weiß der geneigte Leser schon mal, an wen er sich zu wenden hat, wenn hm eine Abmahnung ins Haus flattert. Der Anwalt bedankt sich wiederum damit, dass das PCW-Banner auf seiner Seite steht. Eine Hand wäscht die andere...
15.04.2005 14:28 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf

dedie dedie ist männlich
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hmh Ich glaub wenns ums liebe Geld geht sind selbst bei PCW ein paar schlaue Köpfe zu finden. großes Grinsen


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Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen Augen rollen
15.04.2005 14:44 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

Vimes Vimes ist männlich
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Lieber wäre mir, sie sind doof als berechnend... motz naja, auf anderen Gebieten bleibe ich bei meiner Einschätzung... ich habe da z.B. so einen "Firewall"-Artikel im Hinterkopf...

MfG
Vimes


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15.04.2005 14:56 Vimes ist offline E-Mail an Vimes senden Beiträge von Vimes suchen Nehmen Sie Vimes in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vimes in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Vimes: jesusrettet

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Doch nochmal zurück zum Thema:

Habe schon einige von diesen Abmahnungen gesehen. Die meisten waren allgemein formulierte Textbausteine, in die 1, 2 Sätze Bezug zum konkreten Fall reindiktiert wurden. Besonders pfiffige Kanzleien lließen die Dinger nicht nur von einem Anwalt, sondern dazu auch noch von einem Patentanwalt unterschreiben. Eine Unterschrift mehr und simsalabim hat man doppelte Gebühren.

Als Betroffener sollte man immer auf Vorlage einer schriftlichen Vollmacht bestehen. Oft genug kommen dann bitterböse Briefe mit wüsten Drohungen - nur die Vollmacht kommt nicht. Dann ist das Ding eh erledigt. großes Grinsen

Ist natürlich für einen Laien schwer abzuschätzen. Wichtig ist eben zu wissen, dass Rechtschutzversicherungen in aller Regel nicht eintreten, vgl. § 3 Ziff.2 d) Allgemeine Rechtschutzbedingungen. D. h. die Beratung durch einen Anwalt zahlt man aus eigener Tasche und wenn man einen Prozess verliert, wird's richtig teuer. Diesen Hinweis vermisse ich etwas in dem Artikel des Herrn Kollegen Richard, der natürlich auch gerne Geld verdienen möchte. Aber es kommt noch besser:

Zitat:
Deuten mehrere Punkte auf eine missbräuchliche Abmahnung hin, braucht er weder eine Unterlassungserklärung abzugeben noch Anwalts- oder Abmahnkosten zu zahlen.
.

Das ist so nicht ganz richtig. Er vergisst, dass man im außergerichtlichen Bereich den eigenen Anwalt grundsätzlich selbst zahlen muss. Offenbar befürchtet der Advokat, dass die Leute aus Angst vor den Kosten die Abmahnung bezahlen, ohne ihn umsatzmäßig an diesem Unglück zu beteiligen.

Wir sollten einfach darauf achten, dass es hier nichts zum Abmahnen gibt.
15.04.2005 15:43 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf
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