Wir erinnern uns: In einem vielbeachteten Prozess haben einige Firmen der Musikbranche den Heise-Verlag verklagt. Es ging um einen Bericht von Heise-Online über eine Firma in Übersee, die Kopiertools herstellt. Heise hatte auch einen Link zur Homepage dieser Firma gesetzt. Jetzt liegt das schriftliche Urteil vor:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/58249
Es ging in dem Prozess um mehrere Dinge. Zunächst stellte das Gericht fest, dass das Setzen des Links rechtswidrig war. Der Link ist daher zu entfernen. Außerdem haftet Heise genauso wie der Hersteller der Kopiertools auf Schadensersatz. Das könnte für Heise teuer werden.
Diesen Teil des Urteils halte ich für weltfremd. Jeder Interessierte weiß, welche Firma gemeint ist und hat die Seite der Firma in Sekunden ergoogelt. Die Begründung, Heise habe durch Setzen des Links das Auffinden um ein vielfaches bequemer gemacht, überzeugt daher in Bezug auf einen Schaden nicht. Der Link hat vielmehr meiner Meinung nach überhaupt keinen Einfluss auf die - angebliche - Schadenshöhe.
Weiter wollte die Musikbranche den ganzen Artikel verbieten lassen. Dieses Ansinnen hat das Landgericht München mit zutreffender Begründung abgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben jetzt die Möglicheit, binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht einzulegen.