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Zum Ende der Seite springen Auch das OLG München bestätigt Pauschalabgaben auf PCs
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Auch das OLG München bestätigt Pauschalabgaben auf PCs Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

VG Wort sieht Recht auf privates Kopieren gestärkt
Die VG Wort konnte sich einmal mehr vor Gericht mit der Forderung nach pauschalen Urheberrechtsabgaben durchsetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied im Streit um die Vergütungspflicht von Personal Computern gegen Fujitsu Siemens Computers.

Nach Ansicht des Gerichts fordert die VG Wort zurecht eine Vergütungspauschale in Höhe von 12 Euro pro PC, da diese für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte geeignet sind. Diese Pauschale wird beim Kauf des Gerätes zusammen mit dem Gerätepreis erhoben und ist von den Geräteherstellern bzw. Importeuren an die VG Wort abzuführen, die diese wiederum an Autoren und Verlage ausschüttet.

Das OLG München folgt damit den Entscheidungen der Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt vom März 2004 sowie dem Landgericht München vom Dezember 2004, die beide eine Vergütungspflicht in der gleichen Höhe für Personal Computer bestätigt hatten.

Fujitsu Siemens Computers gab sich aufgrund der Entscheidung enttäuscht und kündigte bereits an, in dem Musterverfahren Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Das Unternehmen fordert zudem den Gesetzgeber auf, klar zu stellen, dass für PCs als solche keine urheberrechtliche Abgabenpflicht besteht. "Deutschland wäre das einzige Land in der Europäischen Union, das Urheber-Pauschalabgaben auf PCs erheben würde. In Österreich zum Beispiel stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten in PCs besteht", heißt es in einer Presseerklärung.

Die VG Wort ihrerseits sieht das Recht der Bürger auf privates Kopieren durch das Urteil nachhaltig gestärkt, verweist aber auf die geringe Abgabenhöhe: "Geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Personal Computers von fünf Jahren aus, so werden pro Jahr gerade einmal 2,40 Euro für die Abgeltung von Urheberrechten erhoben. Damit sind dann alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen abgedeckt, die mit dem PC vorgenommen werden. Diese Regelung ist zwar enttäuschend für die Urheber, aber durchaus im Sinne der Verbraucher", kommentiert VG-Wort-Vorstand Professor Dr. Ferdinand Melichar die Entscheidung. Eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhaltes durch Digital-Rights-Management-Systeme, wie von der Industrie gefordert, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten, so Melichar weiter.

Fujitsu Siemens Computers hingegen sieht die Verbraucher durch die PC-Abgabe unnötig belastet. PCs würden dadurch in Deutschland teurer als in anderen Ländern. Das Unternehmen fürchtet zudem eine signifikante Verzerrung des Wettbewerbs zu Ungunsten des Handels in Deutschland, denn wer seinen PC online im Ausland bestelle oder in einem anderen Land erwerbe, bliebe von der Abgabe verschont. (ji)

Quelle


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