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Zum Ende der Seite springen BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen
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BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Nach fast drei Jahren hat es Holger Voss geschafft: In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen. Damit wird ein Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig, wonach der Provider verpflichtet ist, die IP-Adresse des Münsteraners zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird. .....


Wie die vorigen Urteile auch, gilt die Entscheidung des BGH nur für den Vertrag zwischen T-Online und Holger Voss. Um auch andere T-Online-Kunden zu einer Klage zu bewegen, hat Holger Voss in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer den Text einer Musterklage erarbeitet und stellt diesen auf seiner Homepage zur Verfügung.


Weitere Infos so wie die Quelle


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