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Zum Ende der Seite springen Telefonkunden können bei fehlendem Prüfbericht Zahlung verweigern
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dedie dedie ist männlich
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Telefonkunden können bei fehlendem Prüfbericht Zahlung verweigern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Sobald ein Kunde Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat, kann er vom Anbieter einen entsprechenden Prüfbericht verlangen. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Dies hat das Amtsgericht (AG) München nunmehr entschieden (Az. 163 C 40564/04). Auch aufgelaufene Kosten durch unbemerkte Dialer müssen in bestimmten Fällen nicht beglichen werden.

Weiter gehts bei Heise


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30.03.2005 19:11 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

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Interessante Entscheidung!
Aber Vorsicht: Es wäre töricht, im Streitfall mit der Telekom von vornherein die Zahlung ganz zu verweigern. Dann stellt nämlich die Telekom ratzfatz das Telefon ab und man hat Ärger ohne Ende. Besser ist folgendes:

Ist nur ein Teil der Rechnung streitig, den unstreitigen Teil zahlen und sofort gegen den Rest Einspruch einlegen (schriftlich, vorab im T-Shop per Fax absenden, kostet nix.)

Oder man zahlt ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung und legt Einspruch ein. So hat es auch der Kläger in dem "Heise-Fall" gemacht.
30.03.2005 19:47 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf
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