Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Regelungen im Dialer Bereich verschärft und somit den Verbraucherschutz gestärkt. Das vor der Herstellung der kostenpflichtigen Verbindung auf dem Bildschirm zu erscheinende Dialer-Zustimmungsfenster wird nunmehr neu für alle Dialer-Anbieter allgemeinverbindlich festgelegt. Diese verschärften Vorgaben der Reg TP sind am 17. März 2005 für Neuregistrierungen in Kraft getreten. Alte Dialer, welche die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 übergangsweise verwendet werden.
Das neue Dialer-Zustimmungsfenster muss mindestens ein Drittel und darf höchstens zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen.
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