dedie
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Mehr Schutz vor Computersabotage |
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Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität zugestimmt. Lücken und Schwächen der bisherigen rechtlichen Vorschriften werden geschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf werden EU-Rahmenbe schlüsse umgesetzt. Strafvorschriften, die die Computerkriminalität betreffen, werden denjenigen der anderen Mitgliedstaaten angeglichen. Lücken und Schwächen des bisherigen Systems werden geschlossen.
Insbesondere Privatpersonen werden in den Schutzbereich gegen Computersabotage einbezogen. Durch die Ausweitung der Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen werden Unternehmen und Privatleute wirksamer gegen Angriffe aus den Internet geschützt.
So wird nun bereits das sogenannte "Hacking" strafrechtlich erfasst. Die Verfolgung und Aburteilung von mitunter gravierenden Straftaten, gerade im Zusammenhang mit dem Internet, wird erleichtert. Andererseits wird eine übermäßige Kriminalisierung, insbesondere von sogenannten Bagatellfällen, vermieden.
Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Fallgruppen:
Ausspähen von Daten
In Zukunft wird es schon strafbar sein, wenn Hacker sich Zugang zu besonders gesicherten Daten verschaffen und Sicherheitsvorkehrungen überwinden. Es ist nicht mehr erforderlich, sich die Daten zum Beispiel durch Kopieren auch zu beschaffen.
Computersabotage
Computersabotage betrifft nicht mehr nur die Datenverarbeitung von fremden Unternehmen und Behörden. Künftig sollen auch private Datenverarbeitungen von wesentlicher Bedeutung erfasst werden.
So sind Datenverarbeitungen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, einer schriftstellerischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeit zukünftig geschützt. Nicht eingeschlossen sind jeglicher Kommunikationsvorgang im privaten Bereich oder auch Computerspiele.
Abfangen von Daten
Das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen ist bereits strafbar. In Zukunft sollen zum Beispiel auch die über das Internet versandten E-Mails, Faxe und die Internettelefonie entsprechend geschützt werden.
Beschaffung von Hacker-Tools
Wer sich in Zukunft ein sogenanntes Hacker-Tool im Internet beschafft macht sich strafbar. Die hohe Gefährlichkeit dieser leicht zugänglichen Programme, die dazu bestimmt sind, Computerstraftaten zu begehen, erfordern einen entsprechenden Straftatbestand.
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QUELLE
__________________ Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen
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