Doch nochmal zurück zum Thema:
Habe schon einige von diesen Abmahnungen gesehen. Die meisten waren allgemein formulierte Textbausteine, in die 1, 2 Sätze Bezug zum konkreten Fall reindiktiert wurden. Besonders pfiffige Kanzleien lließen die Dinger nicht nur von einem Anwalt, sondern dazu auch noch von einem Patentanwalt unterschreiben. Eine Unterschrift mehr und simsalabim hat man doppelte Gebühren.
Als Betroffener sollte man immer auf Vorlage einer schriftlichen Vollmacht bestehen. Oft genug kommen dann bitterböse Briefe mit wüsten Drohungen - nur die Vollmacht kommt nicht. Dann ist das Ding eh erledigt.
Ist natürlich für einen Laien schwer abzuschätzen. Wichtig ist eben zu wissen, dass Rechtschutzversicherungen in aller Regel nicht eintreten, vgl. § 3 Ziff.2 d) Allgemeine Rechtschutzbedingungen. D. h. die Beratung durch einen Anwalt zahlt man aus eigener Tasche und wenn man einen Prozess verliert, wird's richtig teuer. Diesen Hinweis vermisse ich etwas in dem Artikel des Herrn Kollegen Richard, der natürlich auch gerne Geld verdienen möchte. Aber es kommt noch besser:
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Deuten mehrere Punkte auf eine missbräuchliche Abmahnung hin, braucht er weder eine Unterlassungserklärung abzugeben noch Anwalts- oder Abmahnkosten zu zahlen. |
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Das ist so nicht ganz richtig. Er vergisst, dass man im außergerichtlichen Bereich den eigenen Anwalt grundsätzlich selbst zahlen muss. Offenbar befürchtet der Advokat, dass die Leute aus Angst vor den Kosten die Abmahnung bezahlen, ohne ihn umsatzmäßig an diesem Unglück zu beteiligen.
Wir sollten einfach darauf achten, dass es hier nichts zum Abmahnen gibt.