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Der Account-Inhaber müsse laut der Entscheidung vielmehr an den Versender eine Rück-Mail schicken und darin um Unterlassen weiterer Reklame-Zusendung bitten. |
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Hoffentlich trifft dieses Urteil in Zukunft nicht mal auf alle Infos/Spammails zu. Denn mit der Rücksendung einer Aufforderung, dieses zu unterlassen, bestätigt man ja gleichzeitig, dass diese E-Mailadresse existiert.
Obwohl,- bei Händlern wird diese sowieso schon öffentlich sein.