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Zum Ende der Seite springen Abmahnung erhalten - Was tun? (Teil 2)
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Abmahnung erhalten - Was tun? (Teil 2) MobyDuck 28.09.2006 16:51

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MobyDuck
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Abmahnung erhalten - Was tun? (Teil 2) Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Ich weiß, es ist schon eine Weile her, aber im letzten Teil haben wir uns Gedanken darum gemacht, was denn so passiert, wenn uns als Seitenbetreiber eine berechtigte Abmahnung ins Haus flattert. Wir sind zum Rechtsanwalt gegangen, der nach Prüfung der Abmahnung sofort die richtigen Schritte eingeleitet hat. Trotzdem wurde die Geschichte ein teurer Spaß.

In dieser Folge kommt unser Anwalt nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung nicht berechtigt ist. Auch in diesem günstigen Fall hat er einiges mit uns zu besprechen, da es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten gibt.

Ist die Abmahnung völlig abwegig, etwa, weil jemand die Verwendung des Wortes „Senf“ verbieten möchte, weil er Mostrich heißt, dann wird unser Anwalt wohl empfehlen, gar nichts zu tun und erst einmal abzuwarten. Die Chancen stehen gut, von Herrn Mostrich nichts mehr zu hören und der bloße Rat des Anwalts ist gebührenmäßig meist preiswerter als eine Tätigkeit nach außen. Allerdings wird er uns einschärfen, sofort Bescheid zu geben, falls wir eine Klage zugestellt erhalten. Dann sind nämlich Fristen einzuhalten und man kann auch den dusseligsten Prozess verlieren, wenn man diese Fristen versäumt.

Wenn die Rechtslage nicht ganz so klar ist, wie in dem Beispiel, dann wird unser Anwalt dem Abmahner unsere Rechtsauffassung mitteilen und abwarten, ob noch etwas Erhebliches von der Gegenseite kommt. Falls nicht, weist er die Abmahnung als unbegründet zurück und der Abmahner kann sich überlegen, ob er eine Klage anstrengt. Falls es zu einem Prozess kommt, besteht natürlich das Risiko, ihn dann doch zu verlieren – und ich werde endlich mal den Kalauer los, dass wir alle auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sind.

Es ist übrigens sehr gut möglich, dass ein Abmahner bei einer nicht völlig abwegigen, aber trotzdem nach Prüfung unseres Anwaltes unbegründeten Abmahnung einen Prozess anstrengt. Das kann mehrere Gründe haben.

Es gibt zwar einzelne Anwälte, die sich gerne ihre Fälle selber schaffen, aber in aller Regel wird der Anwalt von einem Mandanten beauftragt. Letzterer muss den Anwalt -zunächst einmal- aus eigener Tasche bezahlen. Es sieht dann natürlich nicht besonders glücklich aus, wenn der abmahnende Anwalt zunächst die Abmahnung verfasst, hierfür die happigen Gebühren kassiert und dann wegen Aussichtslosigkeit von einem Prozess abrät. Also wird er gerne zur Klage raten und wenn es in die Hose geht, war das eben das uneinsichtige Gericht schuld. Dieses Spielchen lässt sich dann über mehrere Instanzen wiederholen. Vielleicht geht ja dann auch irgendwann dem abgemahnten Seitenbetreiber finanziell die Luft aus. Private Rechtschutzversicherungen treten ja in der Regel nicht ein und Abmahner ist meistens eine Firma mit entsprechenden finanziellen Ressourcen.

Auch habe ich Firmen kennen gelernt, die aus Prinzip rechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht tragen, egal wie ihr Anwalt die Erfolgschancen einschätzt.

Kommt es zu einem Prozess, dann entscheidet das Gericht auch über die Kosten. Unbefriedigend ist die Situation, wenn der Abmahner die Haltlosigkeit seines Tuns einsieht und nicht klagt. Schließlich haben wir unseren Anwalt für seine Arbeit bezahlt und überlegen jetzt, ob wir das Geld vom Abmahner zurück bekommen. Die Chancen sind durchwachsen. Freiwillig wird der Abmahner wohl kaum zahlen. Also müssten wir ihn verklagen und wieder ein Prozessrisiko tragen. Hiervon wird unser Anwalt als achtbares Mitglied seiner Zunft abraten und wir gehen zwar ohne Abmahnung, aber trotzdem frustriert nach Hause.

Wir lernen daraus, dass wir auch ungerechtfertigte Abmahnungen möglichst vermeiden sollten und dass lange Diskussionen in Foren nicht hilfreich sind, ob denn nun ein bestimmtes Verhalten „erlaubt“ ist oder nicht.

Eigentlich wäre an dieser Stelle Schluss, wenn nicht ein anderes Forum mit einer „negativen Feststellungsklage“ Schlagzeilen gemacht hätte. Also müssen wir uns auch mit dieser Klageform auseinander setzen. Und ich muss ein wenig ausholen:

Feststellungsklagen gibt es nach deutschem Recht nur ausnahmsweise. Der Grund ist einfach. Etwa von der Feststellung, dass der betrügerische Ebay-Verkäufer den Kaufpreis zu Unrecht kassiert hat, haben wir nichts. Mit der Leistungsklage, den Verkäufer zur Rückzahlung zu verurteilen, erreichen wir mehr. Der Kläger muss also darstellen, warum er an der Feststellung Interesse hat, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht. Letzteres nennt man übrigens „negative“ Feststellungsklage. Unser Anwalt könnte demnach argumentieren, ohne die (negative) Feststellung einer unberechtigten Abmahnung müssten wir damit rechnen, dass der Abmahner immer weitere Rechte aus der Abmahnung herleitet und dies sei uns nicht zuzumuten. Etwas verkürzt ist das auch die Argumentation von „Supernature“. Doch dieser Weg ist steinig. Zunächst muss dem Einwand begegnet werden, dies sei nun mal bei jedem streitigen Rechtsverhältnis so und der Seitenbetreiber könne abwarten, ob der Abmahner klagt oder nicht. Nach einer etwaigen Klage des Abmahners habe ja auch der Seitenbetreiber seine Rechtssicherheit. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch der Zeitfaktor. Wenn zwischen der Abmahnung und der Klage ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Abmahner einfach gar nichts macht, dann haben wir einen schweren Stand. Denn der Abmahner könnte darauf hinweisen, dass eben der Zeitablauf zeige, dass er gar keine weiteren Rechte aus der Abmahnung herleiten möchte.

Außerdem steckt natürlich in einem Feststellungsprozess auch noch das allgemeine Prozessrisiko. Unser Seitenbetreiber hat noch Glück im Unglück, wenn die Feststellungsklage nur abgewiesen wird. Das würde teuer genug. Aber der Abmahner wird überlegen, Widerklage wegen seiner Abmahngebühren zu erheben oder in einem neuen Prozess die Gebühren einzuklagen, wenn der Feststellungsprozess in die Hose geht. Dann wäre der Urlaub für unseren Seitenbetreiber bis zur Rente gestrichen. Die negative Feststellungsklage hat somit einen gewissen Reklamewert, ist aber nicht unbedingt ein vernünftiges und alltägliches Mittel zur Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Jedenfalls nicht für private Seitenbetreiber.
28.09.2006 16:51 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf
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