dedie
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OLG Köln bekräftigt Haftung von DSL-Anschlussinhabern |
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Nutzen mehrere Familienmitglieder einen PC im Haushalt, haftet für darüber begangene Rechtsverstöße der DSL-Anschlussinhaber. Das gilt zumindest dann, wenn dieser nicht ermittelt, wer tatsächlich den Verstoß begangen hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 23. Dezember 2009 in einem Berufungsverfahren (Az. 6 U 101/09, Mitteilung als PDF ).
Im konkreten Fall waren im August 2005 insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden. Nachdem vier Unternehmen der Musikindustrie die Anschlussinhaberin, eine fünffache Mutter aus Bayern, ermittelt hatten, verlangten sie Unterlassung sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von rund 5800 Euro. Die Beschuldigte erklärte die Unterlassung, verweigerte aber die Zahlung der Gebühren. Nach Klage der vier Unternehmen verdonnerte das Landgericht Köln sie zur Zahlung der Summe (AZ. 28 O 889/0
, worauf sie in Berufung ging.....
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Weitere Infos so wie die Quelle
__________________ Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen
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