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Zum Ende der Seite springen Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise-Urteil
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Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise-Urteil Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
In dem langwierigen Verfahren gegen den Heise Zeitschriften Verlag ist die Musikindustrie endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Fehler hin überprüfen zu lassen (Az.: 1 BvR 1248/11). Der BGH hatte im Oktober 2010 entschieden, dass heise online im Rahmen der Berichterstattung einen Link zur Homepage eines Software-Herstellers setzen darf, der ein Programm zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes anbietet. Konkret ging es um die Firma Slysoft und deren Produkt AnyDVD.
Der BGH hatte in seinem Urteil zwischen den Grundrechten auf Eigentumsschutz und Pressefreiheit abgewogen. Das Verfassungsgericht erklärte nun, es habe keine Bedenken, "dass der BGH beim Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit auch der Meinungsfreiheit unterstellt." Es habe nicht zu beanstanden, dass der BGH die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung reduziere und sie dadurch isoliert zu betrachten sei, sondern dass sie "wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe."


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