Sobald ein Kunde Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat, kann er vom Anbieter einen entsprechenden Prüfbericht verlangen. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Dies hat das Amtsgericht (AG) München nunmehr entschieden (Az. 163 C 40564/04). Auch aufgelaufene Kosten durch unbemerkte Dialer müssen in bestimmten Fällen nicht beglichen werden.
Weiter gehts bei Heise