Vielen Dank für den Link auf den Beitrag, hatte ich bei Heise überlesen.
Die Schriftsätze finde ich hochinteressant, aber auch typisch: Da wird auf juristisch höchstem Niveau ganz viel Papier verbraucht. Die Mandantschaft sagt boah, aber letztendlich geht es um eine ganz profane Frage:
Kann der gemeine und interessierte Internet-User ohne große Verrenkungen die Homepage der Fa. Schleisofft ansurfen, auch wenn in dem Bericht nicht
w*w.schleisofft.com stünde?