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Zum Ende der Seite springen Anmerkungen zur Abmahndiskussion
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MobyDuck
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Anmerkungen zur Abmahndiskussion Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

1. Teil: Die Abmahnung

Das Heise-Urteil, Supernature, Mails mit Warnungen vor Zitaten, Abmahnwelle, das Thema "Abmahnung" ist fast in jedem Forum vertreten. Allerdings habe ich den Eindruck, dass in vielen Beiträgen einiges an Begriffen und Sachverhalten durcheinander geworfen wird. Hier nicht, aber hier sind die Infos über eine Vielzahl von Beiträgen verstreut. Zeit, mal ein wenig aufzuräumen. Und in algemeinverständlicher Sprache zusammenzufassen.

Anfangen möchte ich mit dem Begriff der "Abmahnung". Was ist das überhaupt? Wie wehrt man sich? Wo liegen die finanziellen Risikien?

Abmahnungen gab es schon lange vor Erfindung des Internets. Sie sind zunächst einmal nichts anderes als die Aufforderung, ein bestimmtes Tun zu unterlassen und in sogenannten "Dauerschulderhältnissen" wie einem Mietverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis sind sie gang und gäbe. So verschickt der Vermieter eine Abmahnung, wenn sich ein Mieter beharrlich nicht an den Mietvertrag hält (z.B. die Hausordnung missachtet) und droht an, den Mietvertrag zu kündigen, wenn der Mieter sein Verhalten nicht ändert. Ähnliches gibt es im Arbeitsrecht.

Doch diese Abmahnungen interessieren hier nicht. Es geht vielmehr um Abmahnungen, die mit einer sogenannten "strafbewehrten Unterlassungserklärung" verbunden werden. In diesen Fällen schickt jemand, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, dem (angeblichen) Rechtverletzer meist über einen Anwalt einen Brief. In diesem Schreiben stellt er den (angeblichen) Rechtsverstoß dar und fordert die andere Seite auf, eine meist schon vorgefertigte Unterlassungerklärung abzugeben. Damit soll sich die andere Seite verpflichten, keinen Rechtsverstoß mehr zu begehen und falls dies doch passiert, eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Außerdem soll sie die Kosten des Rechtsanwalts übernehmen.

Diese Form der Abmahnung war im gewerblichen Bereich ebenfalls schon immer üblich, insbesondere in Fragen des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und anderen mehr. Daran ist auch nichts auszusetzen, wenn auf beiden Seiten Unternehmen beteiligt sind. Die abgemahnte Firma kann den Standpunkt der Gegenseite überprüfen und gibt die Erklärung ab, wenn die Gegenseite Recht hat. Das ist allemal billiger als ein aufwändiger Prozess. Die Herkunft dieser Form der Abmahnung erklärt auch die teilweise astronomischen Streitwerte, da im gewerblichen Bereich die Streitwerte meistens vergleichsweise hoch sind.

Mit Verbreitung des Internets war es naheliegend, diese schnelle und im Ergebnis häufig kostengünstige Methode der Prozessvermeidung auch auf Webseiten etc. anzuwenden. Abgemahnt wurden zunächst ausschließlich gewerbliche Seiten.

Doch dann verfielen die Sitten. Es begann damit, dass verschiedene Anwaltskanzleien systematisch das Web absuchten, um Abmahnungen zu verschicken. Betroffen waren zunächst auch fast nur Gewerbetreibende. Ich erinnere noch lebhaft einen Fall. Da hatte ein Mandant für seinen Swinger-Club eine Website online gestellt. Zu sehen war unter anderem ein kopulierender Homer Simpson, der einen recht glücklichen Eindruck machte. Prompt kam ein Abmahnschreiben, das pfiffiger Weise von einem Anwalt und einem Patentanwalt unterschrieben war. Damit sollten die doppelten Gebühren in Höhe von mal eben 8.000 DM erzielt werden. Ich habe diese Pfiffikusse aufgefordert, eine schriftliche Vollmacht des Rechteinhabers vorzulegen. Es folgten einige bitterböse Briefe, dann war Ruhe. So einfach ist es leider nicht mehr.

Da sich auf die soeben beschriebene Methode mit minimalem Aufwand sehr viel Geld verdienen ließ, war der Gedanke naheliegend, diese "Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassenserklärungen" auch an Privatpersonen zu verschicken. So etwas war bis dahin völlig unüblich, gelang jedoch über einen nicht mal besonders originellen Trick: Im Streitfall wies der Abmahner auf ähnlich gelagerte Fälle hin, verschwieg jedoch, dass es sich um Auseinandersetzungen zwischen Gewerbetreibenden handelte. Außerdem spekuliert der Abmahner natürlich auch darauf, dass eine Privatperson die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheut und lieber zahlt. Die Schwindel erregenden Streitwerte haben die Abmahner selbstredend aus dem gewerblichen Bereich übernommen. Kam es dann doch zu einem Prozess, spielten leider auch verschiedene Gerichte eine unrühmliche Rolle. Sie urteilten sehr formaljuristisch. Außerdem übersahen sie den Aspekt, dass für eine Privatperson die Abmahnung keine preiswerte Streitvermeidung, sondern im Gegenteil eine Erpressng darstellt. Und gaben den Abmahnern Recht.

Da ist es kein Wunder, dass sich verschiedene Advokaten schon als Dagobert Duck sahen und die Abmahnwelle nahm ihren Lauf.

So, das reicht erstmal. Im nächsten Beitrag beschäftigen wir uns mit Abwehrstrategien und den finanziellen Risiken. Zum Schluss sehen wir uns mal die aktuellen Fälle an.
29.04.2006 11:42 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf
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