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Widerspruchsfrist für eBay-Käufe beträgt unter Umständen einen Monat |
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Zitat: |
Das Recht, online georderte Ware zurückzugeben, beträgt bei Käufen auf Auktionsplattformen nicht wie sonst üblich zwei Wochen, sondern unter Umständen einen Monat. So entschied das Kammergericht (KG) Berlin in einer jüngst gefällten Entscheidung (Az. 5 W 156/06). Dies gelte dann, wenn nur ein Hinweis auf das Widerrufsrecht auf der Angebotsseite erfolge, nicht aber in einer E-Mail. Da der überwiegende Teil der gewerblichen eBay-Verkäufer derzeit keine Mails mit einer Widerrufsbelehrung verschickt, könnte eine weitere Abmahnwelle bevorstehen. |
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Weitere Infos so wie die Quelle
__________________ Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen
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