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Zum Ende der Seite springen Keine Anwaltskosten-Rückerstattung bei Spam-Abmahnung
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dedie dedie ist männlich
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Keine Anwaltskosten-Rückerstattung bei Spam-Abmahnung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei einmalig unaufgefordert eine Info-Mail verschickt, steht dem Empfänger kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Az. 118 C 142/06). Der Account-Inhaber müsse laut der Entscheidung vielmehr an den Versender eine Rück-Mail schicken und darin um Unterlassen weiterer Reklame-Zusendung bitten.
Auslöser des Rechtsstreits war eine E-Mail mit "Info-Werbung" an einen eBay-Händler, in der eine Anwaltskanzlei über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berichtete. In der Betreffzeile "AGB-Klausel unwirksam – Abmahnung droht" deutete der Absender schon daraufhin, dass sich die Anwälte auf dieses Gebiet spezialisiert hatten und Hilfestellungen bei Abmahnungen anbieten. Eine Einwilligung zum Versand der Reklame hatte der Empfänger nicht gegeben und deshalb seinerseits einen Advokaten eingeschaltet, der die Kollegen kostenpflichtig abmahnte.



Weitere Infos so wie die Quelle


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Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen Augen rollen
19.09.2006 17:00 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

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RE: Keine Anwaltskosten-Rückerstattung bei Spam-Abmahnung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Der Account-Inhaber müsse laut der Entscheidung vielmehr an den Versender eine Rück-Mail schicken und darin um Unterlassen weiterer Reklame-Zusendung bitten.

Hoffentlich trifft dieses Urteil in Zukunft nicht mal auf alle Infos/Spammails zu. Denn mit der Rücksendung einer Aufforderung, dieses zu unterlassen, bestätigt man ja gleichzeitig, dass diese E-Mailadresse existiert.

Obwohl,- bei Händlern wird diese sowieso schon öffentlich sein.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von rich20: 19.09.2006 22:17.

19.09.2006 22:17 rich20 ist offline E-Mail an rich20 senden Beiträge von rich20 suchen Nehmen Sie rich20 in Ihre Freundesliste auf

madball madball ist männlich
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An den E-Mail Addis sitzt sowieso niemand mehr dran und verschickt die einzeln. bzw. könnte die emails beantworten

Einfach guten SPAM Dienst und gnadenlos löschen ohne zu lesen.


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