dedie
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Zypries will Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen senken |
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will gegen "hinterfragungswürdig" hohe Kostennoten von Anwälten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Die geplante gesetzliche Beschränkung der Gebühren für die Advokaten plant die SPD-Politikerin im Rahmen ihres gleichzeitig überarbeiteten Referentenentwurfs zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. "Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen", erläuterte Zypries ihr Vorhaben am heutigen Freitag in Berlin. Dies habe aber nichts mit dem Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Anwalt zu tun, wo letzterer natürlich weiterhin höhere Gebühren verlangen könne. Die vorgestellte Klausel bezieht sich zudem ausschließlich auf "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs". |
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