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Urteil: Namensnennung in Foren muss Privatsphäre nicht tangieren |
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Zitat: |
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Oktober 2007 stellt eine Berichterstattung in einem Internetforum, die zur Erkennbarkeit der benannten Person führt, einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Ein solches Verhalten kann allerdings dem Urteil zufolge dann zulässig sein, wenn der Betroffene durch sein eigenes Verhalten, etwa durch Veröffentlichung seines Namens und von Privatbildern, aus der Anonymität herausgetreten sei. |
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Weitere Infos so wie die Quelle
__________________ Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen
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