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Zum Ende der Seite springen OLG Köln bekräftigt Haftung von DSL-Anschlussinhabern
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Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

dedie dedie ist männlich
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OLG Köln bekräftigt Haftung von DSL-Anschlussinhabern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Nutzen mehrere Familienmitglieder einen PC im Haushalt, haftet für darüber begangene Rechtsverstöße der DSL-Anschlussinhaber. Das gilt zumindest dann, wenn dieser nicht ermittelt, wer tatsächlich den Verstoß begangen hat. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 23. Dezember 2009 in einem Berufungsverfahren (Az. 6 U 101/09, Mitteilung als PDF ).

Im konkreten Fall waren im August 2005 insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden. Nachdem vier Unternehmen der Musikindustrie die Anschlussinhaberin, eine fünffache Mutter aus Bayern, ermittelt hatten, verlangten sie Unterlassung sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von rund 5800 Euro. Die Beschuldigte erklärte die Unterlassung, verweigerte aber die Zahlung der Gebühren. Nach Klage der vier Unternehmen verdonnerte das Landgericht Köln sie zur Zahlung der Summe (AZ. 28 O 889/0cool , worauf sie in Berufung ging.....


Weitere Infos so wie die Quelle


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