unsere besten emails
Registrierung
Teammitglieder
Zur Startseite
Mitgliederliste
Suche
Kalender
Häufig gestellte Fragen
Zum Portal

Dedies-Board » Allgemein » PC-Recht » Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung dedie 19.04.2005 21:27
 RE: Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung numbers 30.04.2015 17:56
 RE: Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung heythere 12.06.2015 12:50

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

dedie dedie ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-188.jpg

Dabei seit: 04.03.2005
Beiträge: 2.952

Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 21.349.783
Nächster Level: 22.308.442

958.659 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Das Landgericht Düsseldorf hat seine einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005 gegen den Betreiber der Pseudo-Suchmaschine Das-Web.net bestätigt, in welcher es die Kopplung einer Marke mit AdSense-Anzeigen für Wettbewerber des Markeninhabers untersagte (AZ: 2a O 10/05). Peter Zinke hatte die Verfügung gegen eine Seite erwirkt, auf der oben und unten seine geschützte Marke "ALADON Peter Zinke" und seine Branche (Vermittlung von privaten Krankenversicherungen) genannt wurden. Dazwischen standen mehre Anzeigen von Mitbewerbern Zinkes, die auf deren Webseiten verlinkten. Die Verknüpfung zu Zinkes Seite erfolgte erst weiter unten auf der Seite.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem Verstoß gegen Paragraf 15 Abs. 2 Markengesetz. Demnach bestehe aufgrund der Ähnlichkeit der Tätigkeitsbereiche der aufgeführten Mitbewerber und der Kennzeichnungskraft des Markennamens eine Verwechslungsgefahr und somit Anspruch auf Unterlassung. Wegen der ungeordneten und nicht gleichwertigen Aufzählung der Dienstleister, widersprachen die Richter dem Argument des Beklagten, es handle sich bei seiner Seite um eine Art Branchenbuch.

Das-Web.net ist nicht die einzige Pseudo-Suchmaschine, die Inhalte aus dem Open Directory Project kopiert, um sie dann mit AdSense-Anzeigen von Google zu verbinden. Das Urteil könnte diese Praxis etwas eindämmen. (ad/c't)

QUELLE


__________________
Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen Augen rollen
19.04.2005 21:27 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

numbers numbers ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 08.02.2012
Beiträge: 40

Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 188.022
Nächster Level: 195.661

7.639 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Musste mich kürzlich mit einem ähnlichen Problem rumschlagen. Konkret ging es um eigentlich so ziemlich das gleiche. Nur bei Facebook. Da hatte tatsächlich eine Konkurrenzseite Werbung für sich gebucht. Allerdings mit meiner Marke. Die auch eingetragen ist etc. War dann beim Anwalt, der eine Abmahnung geschickt hat. Unterlassungserklärung dazu und die Gebühr hat er brav bezahlt. Er konnte nachweisen, dass er es noch nicht lang gemacht hat und so ist es nicht allzu teuer geworden. Somit ist auch kein allzu großer Schaden aufgetreten, auch wenn der natürlich nur schwer bezifferbar gewesen wäre und das endlose Debatten nach sich gezogen hätte.
Wer sowas entdeckt und selber abmahnen möchte, kann übrigens auf so ein Muster für eine Unterlassungserklärung zurückgreifen. Ich würde aber trotzdem den Gang zum Anwalt empfehlen.
30.04.2015 17:56 numbers ist offline E-Mail an numbers senden Beiträge von numbers suchen Nehmen Sie numbers in Ihre Freundesliste auf

heythere heythere ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-87.gif

Dabei seit: 11.06.2015
Beiträge: 10

Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.817
Nächster Level: 38.246

3.429 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Ja, würd auch zuerst zum Anwalt. Denke das ist die beste Entscheidung in so einem Fall.


__________________
Lieber stehend sterben, als knieend leben
12.06.2015 12:50 heythere ist offline E-Mail an heythere senden Beiträge von heythere suchen Nehmen Sie heythere in Ihre Freundesliste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Dedies-Board » Allgemein » PC-Recht » Urteil gegen Markenrechtsverletzung bei AdSense-Werbung

Impressum|Boardregeln


secure-graphic.de
Board Blocks: 368.799 | Spy-/Malware: 5.599 | Bad Bot: 1.542 | Flooder: 281.746 | httpbl: 6.555
CT Security System 10.1.7 © 2006-2024 Security & GraphicArt

Ja, auch Dedies-Board verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
Verstanden;