dedie
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Provider muss IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung nicht an Rechteinhaber übergeben |
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Zitat: |
Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, an Rechteinhaber herauszugeben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09). |
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Weitere Infos so wie die Quelle
__________________ Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen
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