Und die Moral von der Geschicht:
Dummheit gepaart mit Geldgier schützt vor Strafe nicht
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Wer sein Bankkonto leichtfertig für betrügerische Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, muss den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil (VIII ZR 302/11).
Eine Frau aus der Nähe von Hoyerswerda hatte einem unbekannten Betrüger für 400 Euro im Monat Zugang zu ihrem Girokonto eingeräumt. Dafür war die Kontoinhaberin wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt worden. Der Betrüger wickelte über das Konto Zahlungen für einen fiktiven Online-Shop ab – insgesamt 51.000 Euro.
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