dedie
Administrator
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LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes |
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Zitat: |
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 25. Januar 2006 (Az. 12 O 546/05) haftet ein Forenbetreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde rechtswidrige Inhalte. Er ist jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen. |
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Weitere Infos so wie die Quelle
__________________ Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen
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