dedie
Administrator
Dabei seit: 04.03.2005
Beiträge: 2.952
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 21.362.736
Nächster Level: 22.308.442
|
|
Provider muss IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung nicht an Rechteinhaber übergeben |
|
Zitat: |
Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, an Rechteinhaber herauszugeben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09). |
|
Weitere Infos so wie die Quelle
__________________ Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen
|
|